Rückschnitt bis Ende Februar

Bitte schauen Sie sich in den nächsten Tagen mal den Gehweg und die Straße um Ihr Haus an. Das Straßengesetz verpflichtet Grundstückseigentümer Anpflanzungen so zu unterhalten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Das sogenannte Lichtraumprofil muss freigehalten werden. Das Lichtraumprofil beträgt an Geh- und Radwegen 2,50 Meter, an Straßen 4,50 Meter. Die freie Sicht auf öffentliche Schilder muss gegeben sein. Bitte prüfen Sie auch, ob der Lichtkegel von Straßenlaternen durch Äste eingeschränkt wird.
Der städtische Bauhof war in den vergangenen Wochen an mehreren Stellen im Ort aktiv, unter anderem wurden auch die bei den Saatkrähen beliebten Platanen auf dem Rathausplatz und beim Sportplatz gestutzt. Auch wenn man es sich beim derzeitigen Anblick kaum vorstellen kann: Die Bäume werden im Sommer wieder ein schönes grünes Blätterkleid tragen.

Wer vor Frühjahrsbeginn noch Bäume fällen oder an Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen starke Rückschnitte vornehmen möchte, sollte dies zügig erledigen. Solche Gartenarbeiten sind grundsätzlich nur noch bis Ende Februar erlaubt. Diese naturschutzrechtliche Regelung dient dem allgemeinen Schutz von Pflanzen und Tieren, insbesondere brütender Vögel, die für den Nestbau ungestörte Baumkronen, Hecken und Gebüsche benötigen.

Innerhalb der Schutzfrist vom 1. März bis 30. September sind grundsätzlich lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Ausnahmen sind unter anderem bei Verkehrssicherungsmaßnahmen möglich, wenn diese nicht auf andere Weise oder zu einem anderen Zeitpunkt möglich sind.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, vielleicht nutzen Sie es für Arbeiten rund ums Haus!

Ihr Ortsvorsteher
Manuel Royal