Die Ortschaftsräte werden in direkten Wahlen, alle fünf Jahre, von den Bürgern gewählt. Die Ortschaftsratswahlen werden gemeinsam mit den Gemeinderats- und Kreistagswahlen durchgeführt. Der Gemeinderat bestimmt durch die Hauptsatzung die Anzahl der von der Bürgerschaft zu wählenden Ortschaftsräte.
Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher, der bei vielen Anlässen vor Ort den Oberbürgermeister und damit die Stadt Bühl vertritt.
Funktion des Ortschaftsrates
- Beratung der örtlichen Verwaltung
- Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen
- selbstständige Entscheidung über örtliche Angelegenheiten, die gesamtstädtische Belange nicht berühren
- Schaffung von Bürgernähe
Mitglieder Ortschaftsrat
Brommer-Fissl, Diane, Forlenstraße 14, Bühl-Vimbuch, SPD
Burkart, Sabrina, Oberhofstraße 12, Bühl-Vimbuch, FW
Burkart, Sven, Otto-Reith-Weg 7, Bühl-Vimbuch, Eigene Liste
Burkart, Uwe, Oberhofstraße 10, Bühl-Vimbuch, FW
Feuerer, Judith, Forlenhof, Bühl-Vimbuch, CDU
Flum, Felix, Bahnhofstraße 9, Bühl-Vimbuch, FW
Kohler, Patric, Oberhofstraße 3, Bühl-Vimbuch, CDU
Leppert, Volker, Schülerweg 3 a, Bühl-Vimbuch, CDU (GRat)
Lienhart, Frank, Rehbühnweg 6, Bühl-Vimbuch, CDU
Moosheimer, Prof. Dr. Johannes, Bahnhofstraße 1 a, Bühl-Vimbuch, FW (GRat)
Schlien, Thomas, Kreuzstraße 5 a, Bühl-Vimbuch, CDU
Stedry, Stefanie, Seimelstraße 12, Bühl-Vimbuch, SPD
Stand Juli 2024