Am Sonntag, 13. November, findet der Volkstrauertag statt. Im Rahmen einer Gedenkfeier um 11.00 Uhr wollen wir auf dem Friedhof der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedenken. Hierzu lade ich Sie herzlich ein.
Der Musikverein wird unser gemeinsames Gedenken musikalisch begleiten. Der damalige Bundespräsident Johannes Rau sagte anlässlich einer Gedenkfeier für verunglückte Soldaten einmal: „Der Staat kann nicht trauern, trauern können nur Einzelne.“ Das ist wahr, Trauer ist ein sehr persönliches Gefühl.
Wenn das aber so ist, stellt das dann nicht den Volkstrauertag infrage? Kann Trauer einem ganzen Volk von oben „verordnet“ werden? Natürlich nicht – und es wäre auch ganz falsch, wenn wir den Tag so verstehen wurden. Der Volkstrauertag ist – trotz seines Namens – nicht unbedingt ein Tag des persönlichen Trauerns. Das war sicher noch anders, als 1922 die erste offizielle Feierstunde im Deutschen Reichstag stattfand. Damals – wie auch bei der Wiedereinführung nach dem Zweiten Weltkrieg – waren das Leid und der Schmerz der Hinterbliebenen noch ganz frisch und unmittelbar gegenwärtig.
Inzwischen sind jedoch 77 Jahre seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen. Je mehr uns die Generation der Zeitzeugen verlässt, umso mehr drohen die dahinterstehenden Schicksale in Vergessenheit zu geraten. Der Volkstrauertag ist daher in der Form, wie wir ihn heutzutage begehen, vor allem ein Tag des Innehaltens und des Erinnerns.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Gedenkfeier auf dem Friedhof zu besuchen, nehmen Sie sich gerne auch zu Hause etwas Zeit dazu.
Ihr Ortsvorsteher
Manuel Royal