Hundekot ist immer wieder ein Grund für Beschwerden. Vergangene Woche ging wieder eine massive Beschwerden ein – und zwar von einem Mitbürger, der selbst Hundehalter ist. Die zahlreichen „Hundetoiletten“ wurden gelobt. Eine weitere sowie ein Tütenspender hat der Ortschaftsrat im vergangenen Jahr beantragt. Diese „Hundetoiletten“ könnten aber noch mehr genutzt werden.
Das geht ganz leicht: Einfach Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit mit dem Restmüll oder in einem der öffentlichen Abfallbehälter entsorgen! Die gefüllte Tüte einfach am Wegesrand ablegen oder in ein Feld zu werfen, das ist keine gute Idee. Die Tüten verrotten nämlich sehr langsam.
Beim Liegenlassen von Hundekot handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. § 12 der Polizeiverordnung der Stadt Bühl lautet: „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken wie zum Beispiel Gärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“ Und weiter in § 18: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt.“
Unabhängig davon: Würden Sie Ihren Hund sein „Geschäft“ auf der eigenen Grünfläche, im Garten oder im Blumenbeet machen lassen? Sicherlich nicht! Und wenn es passiert ist, dann würden Sie dafür Sorge tragen, dass dieses „Häufchen“ so schnell wie möglich beseitigt wird, oder? Warum nicht auch im öffentlichen Bereich, auf unseren Gehwegen, angrenzenden Grünstreifen und auf Wiesen und Feldern?
Bedenken Sie bitte auch: Auf den Feldern und Wiesen werden Lebensmittel produziert: Für uns Menschen oder für Tiere. Diese Lebensmittel werden durch Hundekot verunreinigt. Im schlimmsten Falle entsteht sogar eine Gesundheitsgefahr für uns Menschen.
Ihr Ortsvorsteher
Manuel Royal