In den kommenden Wochen werden für die Bestandserhebung im Bereich „Oberhof/Rehbühn“ Vermessungsarbeiten und Artenschutzuntersuchungen vorgenommen. Die Untersuchungen sind für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Rehbühn, 1. Änderung, Ergänzung und Teilaufhebung“ notwendig.
Nach Paragraf 209 des Baugesetzbuchs dürfen die von der Stadtverwaltung Bühl beauftragten Personen die betroffenen Grundstücke betreten. Es wird gebeten, den Zugang zu den Anwesen freizuhalten.