Lichtraumprofil

Das Wetter in den vergangenen Wochen hat Gräser, Bäume und Sträucher kräftig wachsen lassen. Teilweise wachsen diese aber leider auch dorthin, wo wir sie eigentlich nicht haben wollen. Bitte schauen Sie sich bei Gelegenheit mal den Gehweg und die Straße um Ihr Haus an. Das Straßengesetz verpflichtet Grundstückseigentümer, Anpflanzungen so zu unterhalten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Das sogenannte Lichtraumprofil muss freigehalten werden. Das Lichtraumprofil beträgt an Geh- und Radwegen 2,50 Meter, an Straßen 4,50 Meter. Die freie Sicht auf öffentliche Schilder muss gegeben sein. Bitte prüfen Sie auch, ob der Lichtkegel von Straßenlaternen durch Äste eingeschränkt wird. Ein Formschnitt widerspricht als Pflege- und Unterhaltungsmaßnahme auch in der Zeit von März bis September nicht dem Bundesnaturschutzgesetz.

Ihr Ortsvorsteher
Manuel Royal